Kfz-Gutachter Dortmund – unabhängige Unfallgutachten für ganz NRW

Ihr Fahrzeug wurde bei einem Unfall beschädigt? Als unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro dokumentieren wir jeden Schaden neutral, vollständig und gerichtsfest – als belastbare Grundlage für die Schadenregulierung. Unser Büro: Siemensstraße 1, 44147 Dortmund.

Von Dortmund aus sind wir in ganz Nordrhein-Westfalen im Einsatz – ob Bochum, Essen, Hagen, Hamm, Unna, Lünen, Witten oder Castrop-Rauxel. Im Dortmunder Stadtgebiet sind wir kurzfristig in allen Stadtteilen bei Ihnen – von der Innenstadt über Hörde, Hombruch und Aplerbeck bis Brackel, Eving und Mengede. Nach einem unverschuldeten Unfall wählen Sie Ihren Gutachter selbst; die Kosten übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Ihre Leistungen in Dortmund & NRW

  • Haftpflicht- & Unfallgutachten mit beweissicherer Foto-Dokumentation
  • Reparaturkostenkalkulation, Wertminderung & Wiederbeschaffungswert
  • Restwertermittlung, Unfallrekonstruktion & Beweissicherung
  • Fahrzeugbewertung in ganz NRW

Technisch fundiert – das prüfen und berechnen wir

  • Reparaturweg nach Herstellervorgaben, kalkuliert mit DAT/Audatex (inkl. UPE-Aufschlägen & Verbringungskosten)
  • Merkantile Wertminderung sowie marktgerechter Wiederbeschaffungs- und Restwert
  • Prüfung der 130-%-Regel, Nutzungsausfall- bzw. Mietwagenanspruch und fiktiver Abrechnung

Ihr Sachverständiger Irfan Mulic – nach DIN EN ISO 17024 zertifizierter Kfz-Sachverständiger (IQ-Zert, DAkkS-akkreditiert), vom TÜV Rheinland zertifizierter Kfz-Schadengutachter, seit 2016 tätig.

Jetzt anrufen unter 0231 53021397 – Ihr Kfz-Gutachter für Dortmund und ganz NRW.

In 4 Schritten zum Gutachten in Dortmund

  1. Kontakt & Termin – Sie rufen an unter 0231 53021397 oder nutzen das Kontaktformular. Wir vereinbaren kurzfristig einen Termin, werktags in der Regel noch am selben Tag – bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt.
  2. Begutachtung & Beweissicherung – Wir dokumentieren den Schaden vollständig: Fotos, Messungen, Prüfung auf verdeckte Schäden und Vorschäden.
  3. Kalkulation & Bewertung – Wir ermitteln Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert – kalkuliert mit DAT/Audatex nach Herstellervorgaben und aktueller Rechtsprechung.
  4. Gutachten & Regulierung – Sie erhalten ein nachvollziehbares, gerichtsfestes Gutachten als Grundlage für die Schadenregulierung mit der Versicherung. Auf Wunsch senden wir es direkt an Ihren Anwalt oder Ihre Werkstatt.

Direkt nach dem Unfall in Dortmund – das ist jetzt wichtig

Nach einem Unfall zählt ein kühler Kopf. Diese Schritte sichern die Beweislage:

  • Unfallstelle sichern, bei Personenschaden sofort Polizei und Rettungsdienst verständigen.
  • Beweise sichern: Kennzeichen, Versicherung und Kontaktdaten des Unfallgegners notieren; Fotos von beiden Fahrzeugen, der Endstellung und der Unfallstelle machen.
  • Nichts vorschnell unterschreiben – weder ein Schuldanerkenntnis am Unfallort noch Formulare der gegnerischen Versicherung.
  • Eigenen Gutachter beauftragen: Nach einem unverschuldeten Unfall wählen Sie den Sachverständigen selbst. Rufen Sie uns an – wir kommen in Dortmund und im Umland zu Ihnen.
  • Reparatur erst nach der Begutachtung beginnen lassen, damit der Schaden vollständig dokumentiert ist.

Je früher der Schaden neutral festgehalten wird, desto belastbarer ist später die Schadenfeststellung.

Prüfberichte der Versicherung – fachlich und objektiv geprüft

Immer häufiger lassen Versicherer eingereichte Gutachten und Reparaturrechnungen durch externe Prüfdienstleister nachrechnen und kürzen anschließend einzelne Positionen – etwa Stundenverrechnungssätze, Verbringungskosten, UPE-Aufschläge oder die Wertminderung.

Auf Wunsch prüfen wir einen solchen Prüfbericht und erstellen eine sachverständige Stellungnahme, die jede beanstandete Position technisch einordnet und an der aktuellen Rechtsprechung misst. Das Ergebnis ist offen: Es kann eine Kürzung widerlegen – oder bestätigen, dass sie berechtigt ist. Mehr dazu im Ratgeber Versicherung kürzt nach Prüfbericht – was tun?

Rechtslage nach dem Unfall

  • Freie Gutachterwahl: Bei einem unverschuldeten Unfall wählen Sie Ihren Sachverständigen selbst – nicht die gegnerische Versicherung.
  • Kosten trägt der Gegner: Bei berechtigtem Anspruch übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten. Sie treten nicht in Vorkasse.
  • Unabhängig & unparteiisch: Wir arbeiten neutral und versicherungsunabhängig – allein auf Grundlage des tatsächlichen Schadens.
  • Auch im Kaskofall: Hier erstellen wir das Kaskogutachten für Ihre eigene Versicherung und erläutern Ihnen Selbstbeteiligung und Rückstufung.

Kfz-Gutachter für alle Dortmunder Stadtteile und das Ruhrgebiet

Von unserem Büro in der Siemensstraße 1 sind wir im gesamten Dortmunder Stadtgebiet kurzfristig bei Ihnen – in Hörde, Hombruch, Aplerbeck, Brackel, Eving, Scharnhorst, Mengede, Huckarde, Lütgendortmund, in der Innenstadt, in Kirchlinde, Marten, Wickede, Wellinghofen, Kley oder Barop.

Über die Stadtgrenze hinaus fahren wir von Dortmund aus ins ganze Ruhrgebiet und nach Westfalen: Bochum, Herne, Castrop-Rauxel, Lünen, Kamen, Unna, Holzwickede, Schwerte, Hagen, Witten, Hamm und Essen. Ein Büro vor Ort haben wir dort nicht – wir kommen zu Ihnen, dorthin, wo das Fahrzeug steht.

Gerade bei Restwert und Wiederbeschaffungswert zahlt sich Ortskenntnis aus: Maßgeblich ist der regionale Markt im Ruhrgebiet – nicht ein überregionales Online-Angebot der Versicherung. Wer die Marktlage vor Ort kennt, bewertet Ihr Fahrzeug realistisch und kommt zu marktgerechten Restwerten. Mehr dazu: Schadensgutachten Dortmund – was drinsteht und wer zahlt.

Warum ein unabhängiger Kfz-Gutachter in Dortmund?

Ein von Ihnen beauftragtes, unabhängiges Gutachten dokumentiert den Schaden vollständig und neutral – die Grundlage für eine Schadenregulierung in zutreffender Höhe. Ein von der Versicherung beauftragter Prüfer wird in deren Auftrag tätig. Als unabhängiges Büro sind wir weder an eine Versicherung noch an eine Werkstatt gebunden und bewerten ausschließlich den tatsächlichen Schaden an Ihrem Fahrzeug.

Häufige Fragen rund um das Kfz-Gutachten in Dortmund

Was kostet ein Kfz-Gutachten in Dortmund – und wer zahlt?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens; Sie treten nicht in Vorkasse. Die Höhe richtet sich nach der Schadenhöhe. Ab der Bagatellgrenze (Größenordnung ab etwa 750 € Schadenhöhe) haben Sie Anspruch auf ein eigenes Schadengutachten; bei sehr kleinen Schäden genügt häufig ein Kostenvoranschlag.

Darf ich meinen Gutachter selbst wählen?

Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie die freie Wahl des Sachverständigen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Mehr dazu: Freie Wahl des Gutachters.

Wie schnell bekomme ich einen Termin in Dortmund?

In der Regel kurzfristig – wir nennen Ihnen am Telefon direkt den nächstmöglichen Termin und kommen vor Ort in Dortmund und Umgebung, werktags oft noch am selben Tag.

Was ist die merkantile Wertminderung?

Auch nach einer fachgerechten Reparatur ist ein Unfallfahrzeug am Markt weniger wert. Diesen verbleibenden Wertverlust beziffern wir – er ist Teil Ihres Schadenersatzes. Mehr dazu: Merkantiler Minderwert.

Was bedeutet die 130-%-Regel?

Liegen die Reparaturkosten bis zu 130 % über dem Wiederbeschaffungswert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen reparieren lassen, statt auf Totalschadenbasis abzurechnen. Wir prüfen, ob das in Ihrem Fall zulässig ist.

Kann ich fiktiv abrechnen?

Ja – Sie können sich die kalkulierten Netto-Reparaturkosten auszahlen lassen, ohne reparieren zu lassen. Wir erläutern Ihnen Vor- und Nachteile.

Die Versicherung hat mein Gutachten gekürzt – was kann ich tun?

Wir prüfen den Prüfbericht fachlich und erstellen eine sachverständige Stellungnahme, die jede beanstandete Position technisch einordnet. Das Ergebnis ist offen – es kann die Kürzung widerlegen oder bestätigen.

Jetzt Termin vereinbaren – Ihr Kfz-Gutachter in Dortmund. Telefon 0231 53021397 · Mobil 0176 64260607 · oder über das Kontaktformular.

Ratgeber für Unfallgeschädigte