Schadensgutachten & Haftpflichtgutachten Dortmund – gerichtsfest und unabhängig

Kurz gesagt: Ein Schadensgutachten dokumentiert Ihren Fahrzeugschaden vollständig und beweissicher – die Grundlage für die Regulierung mit der Versicherung. Wir erstellen Ihr Schadensgutachten von unserem Standort in Dortmund aus – in ganz Dortmund und NRW, oft am selben Tag.

Wann brauchen Sie ein Schadensgutachten?

Bei jedem Schaden oberhalb der Bagatellgrenze: nach einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtgutachten), im Kaskofall für die eigene Versicherung oder zur Beweissicherung. Das Gutachten sichert Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall sowie Wiederbeschaffungs- und Restwert.

Haftpflichtgutachten in Dortmund nach einem unverschuldeten Unfall

Hat ein anderer den Unfall verursacht, ist das Haftpflichtgutachten die Grundlage Ihres Schadenersatzanspruchs gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung. Den Sachverständigen wählen Sie selbst – den Gutachter der gegnerischen Versicherung müssen Sie nicht akzeptieren. IM Gutachten erstellt Ihr Haftpflichtgutachten in Dortmund unabhängig, unparteiisch und objektiv.

Das Haftpflichtgutachten erfasst alle Positionen, die für die Regulierung maßgeblich sind:

  • Reparaturkosten nach Herstellervorgaben
  • Merkantile Wertminderung
  • Nutzungsausfall
  • Wiederbeschaffungs- und Restwert, wenn sich eine Reparatur nicht lohnt
  • Beweissicherung mit vollständiger Foto- und Messdokumentation

Die Kosten des Haftpflichtgutachtens trägt bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung; das Honorar richtet sich nach der Schadenhöhe. Sie treten nicht in Vorkasse. Prüft die Versicherung das Gutachten später über einen Prüfdienstleister, übernimmt IM Gutachten die fachliche Stellungnahme.

So läuft Ihr Haftpflichtgutachten in Dortmund ab

  1. Kontakt aufnehmen – per Telefon oder WhatsApp mit Kennzeichen, Unfalldatum und, falls bekannt, der gegnerischen Versicherung.
  2. Termin vereinbaren – oft noch am selben Tag, vor Ort in ganz Dortmund und Umgebung.
  3. Gutachten erhalten – in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.
  4. Regulierung – Sie erhalten das Gutachten für die Geltendmachung bei der gegnerischen Versicherung, auf Wunsch auch direkt Ihr Rechtsanwalt.

Was steht in unserem Schadensgutachten?

  • Lückenlose Foto- und Messdokumentation, auch verdeckte Schäden
  • Reparaturkalkulation nach DAT/Audatex inkl. UPE-Aufschlägen und Verbringungskosten, wo ortsüblich
  • Merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert
  • Nutzungsausfall-Einstufung und 130-%-Prüfung

Unabhängig und unparteiisch – warum das zählt

Der Prüfer der gegnerischen Versicherung arbeitet in deren Auftrag. Wir arbeiten unabhängig und unparteiisch (personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch IQ-ZERT, eine DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle) und ermitteln den Schaden objektiv und vollständig – von Dortmund aus auch in Lünen, Witten, Unna und ganz NRW.

Wer zahlt das Schadensgutachten?

Bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung. Sie treten nicht in Vorkasse; das Honorar richtet sich nach der Schadenhöhe.

Schadensgutachten in Dortmund beauftragen

Anruf genügt – wir sind oft am selben Tag bei Ihnen, vor Ort in ganz Dortmund: Innenstadt, Hombruch, Hörde, Brackel, Eving und Umgebung. Jetzt Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Schadensgutachten? Begutachtung meist am selben Tag, das fertige Gutachten in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.

Schadensgutachten oder Kostenvoranschlag? Oberhalb der Bagatellgrenze sichert nur das Gutachten alle Positionen (Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert).

Gilt das auch im Kaskofall? Ja – im Kaskofall erstellen wir das Gutachten für Ihre eigene Versicherung.

Was ist der Unterschied zwischen Haftpflichtgutachten und Schadensgutachten? Das Haftpflichtgutachten ist ein Schadensgutachten nach einem unverschuldeten Unfall. Es richtet sich an die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung, die bei klarer Haftung auch die Gutachterkosten trägt.

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren? Nein. Als Geschädigter wählen Sie den Sachverständigen selbst. Mehr dazu: Freie Wahl des Gutachters.

Was gilt, wenn mich eine Mitschuld trifft? Bei einer Mithaftung werden die Gutachterkosten in der Regel entsprechend der Haftungsquote erstattet. Wir klären das vorab mit Ihnen.