Versicherung kürzt die Reparaturkosten nach Prüfbericht – was Sie jetzt tun können
Kurz gesagt: Kürzt die Versicherung nach einem Unfall den Schadenbetrag, beruft sie sich fast immer auf einen „Prüfbericht" – oft erstellt von einem externen Prüfdienstleister. Eine solche Kürzung ist keine endgültige Entscheidung, sondern zunächst nur eine Behauptung. Sie kann sachverständig überprüft werden – und aus unserer Praxis wissen wir: Das lohnt sich häufig.
Was ein Prüfbericht ist
Versicherer lassen Schadengutachten und Reparaturkalkulationen häufig von externen Dienstleistern gegenprüfen. Das Ergebnis ist ein Prüfbericht, mit dem einzelne Positionen der Kalkulation beanstandet oder gestrichen werden. Wichtig zu wissen: Ein Prüfbericht ist kein neutrales Gutachten, sondern ein Dokument aus dem Lager der zahlungspflichtigen Versicherung.
Was typischerweise gekürzt wird
Aus unserer Sachverständigenpraxis kennen wir die immer wiederkehrenden Kürzungspositionen: Stundenverrechnungssätze mit Verweis auf eine günstigere Werkstatt, Lackierpositionen, Diagnose- und Elektronikarbeiten, Verbringungskosten und Aufschläge auf Ersatzteilpreise.
Ob eine Kürzung im Einzelfall haltbar ist, lässt sich pauschal nicht sagen – unsere Erfahrung zeigt aber: Viele dieser Positionen halten einer technischen und rechtlichen Überprüfung nicht stand. Mit welchen Argumenten wir die einzelnen Positionen im Detail prüfen und widerlegen, ist Teil unserer sachverständigen Arbeit im konkreten Fall.
Übrigens: Manchmal ist der Prüfbericht der Kürzungsmitteilung nicht einmal beigefügt – er muss dann erst angefordert werden.
Was Geschädigte nach einer Kürzung tun können
- Den vollständigen Prüfbericht anfordern, falls er dem Schreiben nicht beiliegt.
- Die Kürzung nicht vorschnell akzeptieren – auch wenn das Schreiben der Versicherung endgültig klingt.
- Den Prüfbericht unabhängig prüfen lassen – durch einen Sachverständigen und gegebenenfalls einen Anwalt. Im Haftpflichtfall trägt die Kosten der Rechtsverfolgung grundsätzlich die gegnerische Versicherung.
Als unabhängiges und unparteiisches Sachverständigenbüro – geführt von einem nach DIN EN ISO 17024 personenzertifizierten Kfz-Sachverständigen, zertifiziert durch eine DAkkS-akkreditierte Stelle – bewerten wir den Schaden objektiv und nehmen bei Bedarf sachverständig zum Prüfbericht Stellung.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich die Kürzung der Versicherung akzeptieren? Nein. Sie können den vollständigen Prüfbericht anfordern und ihn von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen. In unserer Praxis halten viele Kürzungen einer Überprüfung nicht stand.
Wer zahlt die Stellungnahme des Gutachters? Im Haftpflichtschadenfall gehören die Kosten erforderlicher sachverständiger Stellungnahmen grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden, den die gegnerische Versicherung trägt.
Darf die Versicherung auf eine günstigere Werkstatt verweisen? Nur unter gewissen Voraussetzungen. Ob diese in Ihrem Fall vorliegen, prüfen wir im Einzelfall.
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