Unfall im Ausland mit dem Auto – was tun und wer zahlt?

Kurz gesagt: Sichern Sie zuerst die Unfallstelle, dann die Beweise: Fotos, Kennzeichen samt Länderkennung, Fahrer, Halter und Versicherung des Unfallgegners – am besten festgehalten im Europäischen Unfallbericht. Wer den Schaden bezahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat und welches Recht am Unfallort gilt. Lassen Sie den Schaden nach der Rückkehr vor der Reparatur von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen dokumentieren.

Die ersten Minuten an der Unfallstelle

Absichern hat Vorrang: Warnblinker, Warnweste, Warndreieck. Die Vorschriften unterscheiden sich von Land zu Land – im Zweifel großzügig absichern. Verletzte versorgen, Notruf 112 (in der ganzen EU gültig).

Danach gilt vor allem eines: nichts unterschreiben, was Sie nicht verstehen. Ein fremdsprachiges Formular kann ein Schuldanerkenntnis enthalten und Ihren Anspruch beschädigen, bevor die Regulierung überhaupt beginnt.

Rufen Sie im Zweifel die Polizei. In vielen Ländern ist der Polizeibericht die einzige belastbare Dokumentation des Unfalls, und manche Versicherer verlangen ihn ausdrücklich. Fotografieren Sie außerdem:

  • Endstellung beider Fahrzeuge, aus mehreren Abständen
  • alle Schäden nah und im Überblick
  • Straßenverlauf, Verkehrszeichen, Ampeln, Bremsspuren, Glassplitter
  • Kennzeichen mit Länderkennung und, wenn möglich, Fahrzeugpapiere

Europäischer Unfallbericht: das wichtigste Formular im Handschuhfach

Der Europäische Unfallbericht ist in allen Ländern gleich aufgebaut. Jede Partei füllt ihre Spalte in der eigenen Sprache aus – die Nummerierung stimmt trotzdem überein. Genau das macht ihn so wertvoll: Auch ohne gemeinsame Sprache entsteht eine geordnete Unfalldokumentation.

Wichtig: Der Unfallbericht ist kein Schuldanerkenntnis, sondern eine Sachverhaltsaufnahme. Halten Sie darin fest, was messbar ist – Positionen, Fahrtrichtungen, Schadenstellen, Zeugen mit Kontaktdaten. Notieren Sie zusätzlich Versicherer und Policennummer der Gegenseite. Ein Blanko-Formular gehört in jedes Auto, das ins Ausland fährt.

Wer zahlt den Schaden?

Es gibt drei Wege, und sie schließen sich nicht aus:

  1. Die Gegenseite haftet – dann zahlt deren Kfz-Haftpflichtversicherung. Ist der Versicherer unbekannt, ermittelt ihn der Zentralruf der Autoversicherer kostenfrei und rund um die Uhr: 0800 250 260 0 aus Deutschland, +49 40 300 330 300 aus dem Ausland. Benötigt werden Kennzeichen, Schadentag, Unfallland und Herkunftsland des gegnerischen Fahrzeugs. Bei Versicherern aus dem EU-Raum können Sie Ihren Anspruch in der Regel über einen Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland anmelden – deutschsprachig und mit deutscher Anschrift.
  2. Ihr eigener Kaskoschutz – bei selbst verschuldeten Schäden, unklarer Haftung oder wenn die Gegenseite nicht ermittelbar ist. Es gelten die Bedingungen Ihres Vertrags; prüfen Sie den vereinbarten Geltungsbereich.
  3. Schutzbrief oder Assistance-Leistung – für Bergung, Abschleppen, Rückholung des Fahrzeugs und Ersatzmobilität. Das ersetzt keinen Schadenersatz, verhindert aber, dass Sie im Urlaubsland festsitzen.

Warum im Ausland oft nicht deutsches Schadensrecht gilt

Das ist der Punkt, der die meisten Betroffenen überrascht: Für Ihren Schadenersatzanspruch gilt grundsätzlich das Recht des Unfalllandes. Positionen, die in Deutschland selbstverständlich sind, werden nicht überall ersetzt – etwa Nutzungsausfall, der merkantile Minderwert oder die Abrechnung auf Gutachtenbasis. Auch Fristen können deutlich kürzer sein als hier.

Eine wichtige Ausnahme: Sind beide Beteiligten in Deutschland ansässig – zwei deutsche Fahrzeuge, die im Urlaub zusammenstoßen –, wird der Fall häufig nach deutschem Recht abgewickelt. Klären Sie deshalb früh, unter welchem Recht Ihr Fall läuft, und sichern Sie die Beweise so, dass sie in jedem Fall tragen. Beweise lassen sich nachholen – ein reparierter Schaden nicht.

Zurück in Deutschland: erst begutachten, dann reparieren

Ist das Fahrzeug fahrbereit oder abgeholt, beginnt der eigentliche Schadenfall. Ein unabhängiges Schadengutachten hält beweissicher fest, welche Bauteile betroffen sind, welcher Reparaturweg technisch erforderlich ist und – falls sich eine Reparatur nicht mehr lohnt – wie sich der Fall auf Totalschadenbasis nach dem Wiederbeschaffungswert darstellt. Bei einem Auslandsunfall ist diese Dokumentation besonders wichtig, weil der Versicherer weit weg sitzt und der Schaden womöglich nach fremdem Recht bewertet wird.

Bei einem unverschuldeten Unfall gilt: Sie haben die freie Wahl des Gutachters. Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 personenzertifizierter Kfz-Sachverständiger arbeitet Irfan Mulic unabhängig, unparteiisch und gerichtsfest – von unseren Standorten in Freiburg und Dortmund kommen wir zu Ihnen oder zum Standort des Fahrzeugs.

Häufige Fehler nach einem Auslandsunfall

  • Reparieren, bevor der Schaden dokumentiert ist. Danach ist der Zustand nicht mehr beweisbar.
  • Fremdsprachige Erklärungen unterschreiben, deren Inhalt unklar ist.
  • Kennzeichen ohne Länderkennung notieren – die Versicherung ist dann kaum zu ermitteln.
  • Das Fahrzeug im Ausland verkaufen oder verschrotten, ohne Schadenumfang und Wert vorher festzuhalten.
  • Kleinschäden auf die leichte Schulter nehmen. Auch hinter einem unauffälligen Streifschaden stecken oft verdeckte Schäden an Trägern, Sensorik oder Assistenzsystemen.

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Häufige Fragen

Brauche ich noch die Grüne Karte? Innerhalb der EU ist sie nicht mehr vorgeschrieben, im Schadenfall aber praktisch: Sie enthält Versicherer und Policennummer auf einem Blatt. Für Reisen außerhalb des EU-Raums kann sie weiterhin verlangt werden – vor der Fahrt beim eigenen Versicherer nachfragen.

Kann ich den Schaden in Deutschland abwickeln? Häufig ja. Bei Versicherern aus dem EU-Raum lässt sich der Anspruch in der Regel über einen Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland anmelden. Nach welchem Recht bewertet wird, hängt trotzdem vom Unfallland ab.

Soll ich das Fahrzeug im Ausland reparieren lassen? Wenn es nicht fahrbereit ist, oft unvermeidbar. Lassen Sie dann vor der Reparatur den Schadenumfang dokumentieren – mit Fotos, Auftrag und Rechnung. Bei fahrbereiten Fahrzeugen ist die Begutachtung in Deutschland meist der sauberere Weg.