Kasko kürzt die Reparaturkosten – was Versicherungsnehmer jetzt wissen müssen
Kurz gesagt: Auch die eigene Voll- oder Teilkasko kürzt kalkulierte Reparaturkosten immer häufiger – oft über externe Prüfdienstleister. Solche Kürzungen sind kein endgültiges Urteil: Sie können sachverständig überprüft werden. Nehmen Sie eine Kürzung nicht einfach hin.
Warum die Kasko kürzt
Im Kaskofall ist die Versicherung Ihr Vertragspartner – was sie erstattet, richtet sich nach Ihren Versicherungsbedingungen. Gerade bei der fiktiven Abrechnung (Auszahlung auf Gutachten- oder Kalkulationsbasis, ohne Reparaturnachweis) schalten viele Versicherer Prüfdienstleister ein, die die Kalkulation pauschal beanstanden. Wichtig zu wissen: Auch dieser Prüfer ist nicht neutral – er arbeitet im Auftrag der Versicherung.
Ein aktueller Fall aus unserer Praxis
Diese Woche erreichte uns ein Vollkaskofall mit fiktiver Abrechnung: Der Prüfbericht der Versicherung strich mehr als die Hälfte der kalkulierten Reparaturkosten. IM Gutachten hat dazu eine sachverständige Stellungnahme erstellt – das Verfahren läuft. Schon dieser eine Fall zeigt: Es geht bei solchen Kürzungen schnell um mehrere tausend Euro.
Was typischerweise gekürzt wird
Die immer wiederkehrenden Kürzungspositionen aus unserer Sachverständigenpraxis: Stundenverrechnungssätze mit Verweis auf eine günstigere Referenzwerkstatt, Lackierpositionen, Diagnose- und Elektronikarbeiten, Verbringungskosten und Aufschläge auf Ersatzteilpreise.
Ob die gestrichenen Positionen für eine fachgerechte Reparatur tatsächlich nötig sind, ist eine sachverständige Frage – keine Frage des Schemas, nach dem ein Prüfdienstleister kürzt. Deshalb lohnt es sich, Kürzungen technisch prüfen zu lassen.
Haftpflicht oder Kasko – ein wichtiger Unterschied
Im Haftpflichtfall (der andere ist schuld) gilt Schadenersatzrecht: Die gegnerische Versicherung muss Sie so stellen, als wäre der Unfall nicht passiert – sie trägt grundsätzlich auch die Kosten von Gutachten und Rechtsverfolgung. Im Kaskofall gilt Ihr Versicherungsvertrag: Der Erstattungsumfang richtet sich nach den Bedingungen, und die Kosten einer Auseinandersetzung sind nicht automatisch gedeckt. Gerade deshalb sollte eine Kasko-Kürzung fachlich fundiert beantwortet werden – hier zählt die technische Substanz.
So reagieren Sie richtig
- Kürzung nicht vorschnell akzeptieren – und nichts unterschreiben, was Sie nicht verstehen.
- Prüfbericht und Kalkulation an uns weiterleiten – wir prüfen jede Position technisch.
- IM Gutachten erstellt bei Bedarf eine sachverständige Stellungnahme zur Kürzung.
- In vertragsrechtlichen Streitfragen unterstützen wir Sie und Ihren Rechtsanwalt mit der fachlichen Grundlage.
Geführt wird IM Gutachten von einem nach DIN EN ISO 17024 personenzertifizierten Kfz-Sachverständigen – unabhängig, unparteiisch, gerichtsfest. Mehr zum Thema: Prüfbericht der Versicherung – was tun?
Kürzung im Kaskofall erhalten? Jetzt Kontakt aufnehmen – wir prüfen das für Sie, in Dortmund, Freiburg und deutschlandweit.
Häufige Fragen
Darf die Kasko einfach kürzen? Sie darf Positionen beanstanden – maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen. Ob die gestrichenen Positionen technisch nötig sind, kann ein unabhängiger Sachverständiger prüfen.
Was ist fiktive Abrechnung in der Kasko? Sie lassen sich die kalkulierten Reparaturkosten auszahlen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. Gerade hier kürzen Versicherer häufig – etwa durch Verweis auf günstigere Referenzwerkstätten oder gestrichene Lackier- und Diagnosepositionen.
Was bringt eine sachverständige Stellungnahme? Ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger prüft den Kürzungsbericht Position für Position und erwidert sachverständig, wo die Kürzung technisch nicht haltbar ist. IM Gutachten erstellt solche Stellungnahmen für Kunden in Freiburg, Dortmund und Umgebung.