Nach dem Unfall wählen Sie Ihren Gutachter selbst
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter oder die Werkstatt der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.
Warum die Versicherung lieber ihren eigenen Gutachter schickt
Der Versicherer der Gegenseite muss den Schaden bezahlen – und hat ein Interesse daran, ihn möglichst niedrig anzusetzen. Ein versicherungseigener Prüfer ist nicht neutral. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger ist dagegen unparteiisch und ermittelt den Schaden objektiv und vollständig – so wird Ihr Anspruch korrekt und nachvollziehbar belegt.
Das steht Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zu
Unabhängiges Schadengutachten zur Beweissicherung, merkantiler Minderwert (Wertverlust trotz Reparatur), Nutzungsausfall oder Mietwagen, Wiederbeschaffungs- und Restwert bei Totalschaden sowie die Wahl zwischen fiktiver und konkreter Abrechnung.
Wer zahlt das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Sachverständigen. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Schadenhöhe; in der Regel müssen Sie dafür nicht in Vorleistung gehen.
So gehen Sie richtig vor
Unfallstelle sichern, Fotos machen und die Daten der Gegenseite notieren. Beauftragen Sie noch vor der Reparatur einen unabhängigen Gutachter, leiten Sie das Gutachten an die regulierende Versicherung weiter und rechnen Sie den Schaden auf Gutachtenbasis ab.
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