Kfz-Gutachter Freiburg – unabhängige Unfallgutachten für ganz Baden-Württemberg

Sie hatten einen Verkehrsunfall im Raum Freiburg? Als unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro erstellt IM Gutachten Ihr Schadengutachten in Freiburg und Umgebung – sachlich korrekt, nachvollziehbar und vor Gericht belastbar. Wir arbeiten unabhängig von Versicherung und Werkstatt – neutral, unparteiisch und objektiv.

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie die freie Wahl Ihres Gutachters – nicht die Versicherung. Bei einem Schaden oberhalb der Bagatellgrenze (Größenordnung ab etwa 750 € Schadenhöhe) trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens. Sie treten dabei nicht in Vorkasse. Termine vergeben wir kurzfristig – auf Wunsch innerhalb von 24 Stunden vor Ort. Unser Büro: Markgrafenstraße 49A, 79115 Freiburg · Telefon 0761 69651891.

Ihr Sachverständigenbüro in Freiburg

Von unserem Standort in der Markgrafenstraße sind wir in ganz Freiburg und im weiten Umland schnell bei Ihnen. Wir kommen dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht – zu Ihnen nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt. Ob Stühlinger, Wiehre, Herdern, Haslach, Littenweiler, Zähringen, Rieselfeld oder Vauban: Im gesamten Stadtgebiet und in der Region begutachten wir Ihren Unfallschaden zeitnah und dokumentieren ihn beweissicher.

Über Freiburg hinaus sind wir für ganz Baden-Württemberg tätig – von Emmendingen, dem Kaiserstuhl und dem Dreisamtal über Lörrach, Müllheim und Bad Krozingen bis nach Offenburg, Lahr und in den Hochschwarzwald. Sie erreichen uns telefonisch unter 0761 69651891 oder mobil unter 0176 64260607 – den Begutachtungstermin stimmen wir flexibel mit Ihnen ab.

In 4 Schritten zum Gutachten

  1. Kontakt & Termin – Sie melden sich telefonisch oder über das Kontaktformular. Wir vereinbaren kurzfristig einen Termin, auf Wunsch noch am selben Tag und direkt vor Ort.

  2. Begutachtung & Beweissicherung – Wir dokumentieren den Schaden lückenlos: Fotos, Messungen und die Prüfung verdeckter Schäden gehören selbstverständlich dazu.

  3. Kalkulation & Bewertung – Wir ermitteln Reparaturkosten, merkantile Wertminderung sowie Wiederbeschaffungs- und Restwert – nach geltenden Standards und aktueller Rechtsprechung.

  4. Gutachten & Regulierung – Sie erhalten ein nachvollziehbares, gerichtsfestes Gutachten als belastbare Grundlage für die Schadenregulierung gegenüber der Versicherung.

Direkt nach dem Unfall in Freiburg – das ist jetzt wichtig

Nach einem Unfall zählt ein kühler Kopf. Diese Schritte schützen Ihre Ansprüche:

  • Unfallstelle sichern und bei Personenschaden sofort Polizei und Rettungsdienst verständigen.

  • Beweise sichern: Kennzeichen, Versicherung und Kontaktdaten des Unfallgegners notieren; Fotos von Fahrzeugen, Endstellung und Unfallstelle machen.

  • Nichts vorschnell unterschreiben – weder ein Schuldanerkenntnis am Unfallort noch Formulare der gegnerischen Versicherung.

  • Eigenen Gutachter beauftragen: Sie müssen sich nicht auf einen von der Versicherung geschickten Sachverständigen verlassen. Rufen Sie uns an – wir kommen nach Freiburg und ins Umland zu Ihnen.

  • Reparatur erst nach der Begutachtung beginnen lassen, damit der Schaden vollständig dokumentiert ist.

Je früher der Schaden neutral festgehalten wird, desto belastbarer ist später Ihre Forderung gegenüber der Versicherung.

Unsere Leistungen in Freiburg & Baden-Württemberg

Als unabhängiges Sachverständigenbüro decken wir das gesamte Spektrum der Unfall- und Schadenbegutachtung ab – von der ersten Einschätzung bis zum gerichtsfesten Gutachten:

  • Haftpflicht- und Schadengutachten nach unverschuldetem Unfall – mit beweissicherer Dokumentation.

  • Kaskogutachten für Schäden, die Sie über Ihre eigene Versicherung abrechnen (z. B. Hagel, Sturm, Wildunfall).

  • Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert – marktgerecht und nachvollziehbar ermittelt.

  • Unfallanalyse und Beweissicherung – damit Ihre Ansprüche belastbar bleiben.

  • Schnelle Terminvergabe und Vor-Ort-Service in ganz Baden-Württemberg.

Technische Schadenbewertung – das prüfen und berechnen wir

  • Reparaturweg & Kalkulation: Instandsetzung nach Herstellervorgaben, kalkuliert mit DAT/Audatex – inklusive UPE-Aufschlägen und Verbringungskosten, soweit ortsüblich.

  • Merkantile Wertminderung: Auch nach fachgerechter Reparatur bleibt ein Unfallfahrzeug am Markt weniger wert. Diesen Wertverlust beziffern wir nachvollziehbar nach anerkannten Methoden.

  • Wiederbeschaffungs- & Restwert: Marktgerechter Fahrzeugwert vor dem Unfall und realistischer Restwert über seriöse regionale Quellen – maßgeblich ist der regionale Markt.

  • 130-%-Regel: Reparatur statt Abrechnung auf Totalschadenbasis bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts – wir prüfen, ob das in Ihrem Fall zulässig und sinnvoll ist.

  • Nutzungsausfall & Mietwagen: Für die Ausfallzeit steht Ihnen eine Entschädigung oder ein Mietwagen zu – wir ordnen Ihr Fahrzeug der passenden Gruppe zu.

  • Beweissicherung: Lückenlose Foto- und Messdokumentation als Fundament Ihrer Ansprüche.

Wenn die Versicherung kürzt – wir halten fachlich dagegen

Immer häufiger lassen Versicherer eingereichte Gutachten und Reparaturrechnungen durch externe Prüfdienstleister wie ControlExpert, LOGICHECK oder Audatex Intelligent Services „nachrechnen" und kürzen anschließend einzelne Positionen. Solche Prüfberichte entstehen meist ohne eigene Besichtigung des Fahrzeugs.

Wir lassen Sie damit nicht allein: Auf Wunsch erstellen wir zu einem Prüfbericht eine fachliche, sachverständige Stellungnahme, die die beanstandeten Positionen technisch einordnet und an der aktuellen Rechtsprechung ausrichtet. Ziel ist, dass Ihr berechtigter Schadenersatz nachvollziehbar belegt und durchsetzbar bleibt.

Typische Streitpunkte sind Stundenverrechnungssätze, Verbringungskosten, UPE-Aufschläge, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen oder die Höhe der Wertminderung. Wir ordnen jede beanstandete Position sachlich ein und legen dar, warum sie zum erforderlichen Reparaturweg gehört.

Ihr gutes Recht nach dem Unfall

  • Freie Gutachterwahl: Bei einem unverschuldeten Unfall wählen Sie Ihren Sachverständigen selbst – nicht die gegnerische Versicherung.

  • Kosten trägt der Gegner: Bei berechtigtem Anspruch übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten. Sie treten nicht in Vorkasse.

  • Unabhängig & unparteiisch: Wir arbeiten neutral und versicherungsunabhängig – allein auf Grundlage des tatsächlichen Schadens.

  • Auch im Kaskofall: Hier erstellen wir das Gutachten für Ihre eigene Versicherung und erläutern Ihnen Selbstbeteiligung und Rückstufung.

Kfz-Gutachter für Freiburg und die ganze Region

Wir sind nicht nur in der Stadt Freiburg, sondern im gesamten Umland für Sie da. Für viele Orte der Region haben wir eigene Ansprechseiten mit Vor-Ort-Terminen:

Gerade bei Restwert und Wiederbeschaffungswert zahlt sich Ortskenntnis aus: Maßgeblich ist der regionale Markt rund um Freiburg – nicht ein überregionales Online-Angebot der Versicherung. Wer die Marktlage vor Ort kennt, bewertet Ihr Fahrzeug realistisch und schützt Sie vor zu niedrig angesetzten Restwerten.

Warum ein unabhängiger Kfz-Gutachter?

Ein von Ihnen beauftragtes, unabhängiges Gutachten dokumentiert den Schaden vollständig und neutral – die Grundlage dafür, dass Sie genau den Schadenersatz erhalten, der Ihnen zusteht. Ein durch die gegnerische Versicherung veranlasstes Gutachten verfolgt nicht zwingend dasselbe Interesse. Als unabhängiges Büro sind wir weder an eine Versicherung noch an eine Werkstatt gebunden und bewerten ausschließlich den tatsächlichen Schaden an Ihrem Fahrzeug.

Ihr Sachverständiger Irfan Mulic ist personenzertifizierter Kfz-Sachverständiger nach DIN EN ISO 17024 (IQ-Zert, DAkkS-akkreditiert), vom TÜV Rheinland zertifizierter Kfz-Schadengutachter, tätig seit 2016. Diese Qualifikation steht für eine fachlich belastbare, gerichtsfeste Begutachtung.

Häufige Fragen rund um das Kfz-Gutachten in Freiburg

Was kostet ein Kfz-Gutachten in Freiburg – und wer zahlt?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens; Sie treten nicht in Vorkasse. Ab der Bagatellgrenze (Größenordnung ab etwa 750 € Schadenhöhe) haben Sie Anspruch auf ein eigenes Schadengutachten. Bei sehr kleinen Schäden genügt häufig ein Kostenvoranschlag.

Darf ich meinen Gutachter selbst wählen?

Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie die freie Wahl des Sachverständigen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

In der Regel sehr kurzfristig – auf Wunsch innerhalb von 24 Stunden und direkt vor Ort in Freiburg und Umgebung.

Was ist die merkantile Wertminderung?

Auch nach einer fachgerechten Reparatur ist ein Unfallfahrzeug am Markt weniger wert. Diesen verbleibenden Wertverlust beziffern wir – er ist Teil Ihres Schadenersatzes.

Was bedeutet die 130-%-Regel?

Liegen die Reparaturkosten bis zu 130 % über dem Wiederbeschaffungswert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen reparieren lassen, statt auf Totalschadenbasis abzurechnen. Wir prüfen, ob das in Ihrem Fall zulässig ist.

Kann ich fiktiv abrechnen?

Ja – Sie können sich die kalkulierten Netto-Reparaturkosten auszahlen lassen, ohne reparieren zu lassen. Wir erläutern Ihnen Vor- und Nachteile.

Die Versicherung hat mein Gutachten gekürzt – was kann ich tun?

Wir erstellen zu Prüfberichten von ControlExpert, LOGICHECK & Co. eine fachliche Stellungnahme, die die gekürzten Positionen sachverständig einordnet – damit Ihr berechtigter Anspruch nachvollziehbar belegt bleibt.

Brauche ich bei einem kleinen Schaden überhaupt ein Gutachten?

Bei sehr geringen Schäden unterhalb der Bagatellgrenze genügt häufig ein Kostenvoranschlag. Liegt der Schaden darüber, ist ein unabhängiges Gutachten in der Regel der sichere Weg – es erfasst auch verdeckte Schäden, die Wertminderung und den Nutzungsausfall.

Arbeiten Sie auch mit Rechtsanwälten zusammen?

Auf Wunsch ja. Gerade bei strittiger Haftung oder gekürzter Regulierung ist die Zusammenarbeit mit einer auf Verkehrsrecht spezialisierten Kanzlei sinnvoll – unser Gutachten bildet dafür die belastbare Grundlage.

Jetzt Termin vereinbaren – Ihr Kfz-Gutachter in Freiburg. Telefon 0761 69651891 · Mobil 0176 64260607 · oder über das Kontaktformular.