Unfall mit dem Carsharing-Auto: Was tun und wer zahlt?
Kurz gesagt: Sichern Sie zuerst die Unfallstelle, helfen Sie Verletzten und dokumentieren Sie den Schaden. Informieren Sie danach unverzüglich den Carsharing-Anbieter und folgen Sie dessen Unfallanweisungen. Wer den Schaden trägt, hängt vom Unfallhergang, vom gebuchten Schutz und von den Vertragsbedingungen ab. Unterschreiben Sie am Unfallort kein Schuldanerkenntnis.
Die ersten Schritte direkt nach dem Unfall
Für ein Carsharing-Fahrzeug gelten an der Unfallstelle dieselben Grundpflichten wie für jedes andere Auto. Halten Sie an, schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie die Warnweste an und sichern Sie die Stelle mit dem Warndreieck. Prüfen Sie, ob jemand verletzt ist, leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie bei Bedarf den Rettungsdienst.
Nach § 34 Straßenverkehrs-Ordnung müssen Unfallbeteiligte unter anderem die Feststellung ihrer Person, des Fahrzeugs und der Art ihrer Beteiligung ermöglichen. Tauschen Sie deshalb Namen, Anschriften, Kennzeichen und Versicherungsdaten aus. Fotografieren Sie die Endstellungen der Fahrzeuge nur, wenn das gefahrlos möglich ist. Bei geringfügigem Schaden muss die Fahrbahn anschließend freigemacht werden.
Den Carsharing-Anbieter sofort informieren
Beenden Sie die Buchung nicht einfach in der App und stellen Sie das beschädigte Fahrzeug nicht kommentarlos ab. Melden Sie den Unfall über die in der App, im Fahrzeug oder in den Vertragsunterlagen angegebene Notfallnummer. Der Anbieter erklärt, ob das Auto stehen bleiben muss, abgeschleppt wird oder noch bewegt werden darf.
Ob die Polizei auch bei einem reinen Blechschaden gerufen werden muss, kann in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters geregelt sein. Viele Anbieter verlangen eine polizeiliche Aufnahme. Bei Verletzten, Streit über den Hergang, Fahrerflucht oder einem nicht fahrbereiten Fahrzeug sollte die Polizei ohnehin verständigt werden. Falls sie einen kleinen Schaden nicht aufnimmt, notieren Sie Dienststelle, Uhrzeit und die erteilte Auskunft.
Wer haftet für den Schaden?
Hat ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht, wird der Fahrzeugschaden grundsätzlich über dessen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert. Eigentümer des Carsharing-Autos ist jedoch regelmäßig der Anbieter, nicht die fahrende Person. Der Anbieter entscheidet deshalb über Reparatur, Begutachtung und weitere Schadenabwicklung.
Haben Sie den Unfall selbst verursacht, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Carsharing-Fahrzeugs Schäden bei Dritten. Für den Schaden am Carsharing-Auto kommt es auf den gebuchten Kaskoschutz und die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung an. Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen – etwa ein nicht berechtigter Fahrer, Alkohol oder eine unterlassene Schadenmeldung – können den Schutz beeinträchtigen oder zu weiteren Forderungen führen. Maßgeblich sind immer Tarif und Vertragsbedingungen des konkreten Anbieters.
Diese Beweise sollten Sie sichern
Eine lückenlose Dokumentation trennt den aktuellen Unfallschaden von bereits vorhandenen Gebrauchsspuren. Fotografieren Sie deshalb nicht nur eine Nahaufnahme der Delle, sondern auch beide Fahrzeuge vollständig, die Kennzeichen, den Straßenverlauf, Fahrbahnmarkierungen und erkennbare Spuren. Nehmen Sie mehrere Blickwinkel und unterschiedliche Abstände auf.
Notieren Sie außerdem Zeitpunkt, Ort, Fahrtrichtung, Wetter, Namen von Zeugen und den genauen Ablauf in sachlichen Stichpunkten. Prüfen Sie in der Carsharing-App, welche Vorschäden bereits eingetragen waren, und sichern Sie diese Anzeige per Screenshot. Veränderungen oder Ergänzungen an der Schadenmeldung sollten nachvollziehbar bleiben. Ein gemeinsamer Unfallbericht hilft, Daten vollständig zu erfassen; er ist kein Schuldanerkenntnis.
Wann ein unabhängiges Gutachten wichtig wird
Ein Foto zeigt, dass eine Beschädigung vorhanden ist. Es beantwortet aber nicht automatisch, ob sie technisch zum geschilderten Anstoß passt, welche Bauteile betroffen sind und welcher Reparaturweg erforderlich ist. Auch ein äußerlich kleiner Kontakt kann Anbauteile, Halter, Sensoren oder Strukturen hinter der Verkleidung betreffen.
Beim Carsharing-Auto beauftragt grundsätzlich der Eigentümer beziehungsweise Anbieter die technische Begutachtung. Wurde dagegen Ihr eigenes Fahrzeug von einem Carsharing-Auto beschädigt, können Sie bei einem unverschuldeten, nicht bloß geringfügigen Schaden einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen wählen. Das Gutachten dokumentiert Reparaturumfang, einen möglichen merkantilen Minderwert und bei einem wirtschaftlichen Totalschaden den Wiederbeschaffungswert. Die rechtliche Haftungsquote beurteilen Versicherer oder Rechtsanwälte – der Sachverständige klärt den technischen Schaden neutral und nachvollziehbar.
Was Fahrer und Fahrzeugeigentümer nicht verwechseln sollten
Die Person am Steuer meldet und dokumentiert den Unfall. Die Ansprüche wegen des Fahrzeugschadens stehen jedoch grundsätzlich dem Eigentümer zu. Deshalb sollten Carsharing-Nutzer weder eigenständig eine Reparatur beauftragen noch das Fahrzeug ohne Freigabe in eine Werkstatt bringen. Auch Nutzungsausfall, Restwertfragen oder die Entscheidung über eine Reparatur betreffen in erster Linie den Anbieter.
Anders ist es bei eigenen Personenschäden oder beschädigten persönlichen Gegenständen: Solche Positionen können unmittelbar die fahrende oder mitfahrende Person betreffen. Bei Verletzungen, unklarer Haftung oder Streit über Vertragsfolgen ist anwaltliche Beratung sinnvoll. Technische und rechtliche Bewertung bleiben dabei getrennt.
Technische Schadenklärung nötig? IM Gutachten wird von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 personenzertifizierten Kfz-Sachverständigen geführt und bewertet Schäden unabhängig, unparteiisch und objektiv. Wir sind in Freiburg und Dortmund erreichbar. Kontakt aufnehmen.
Häufige Fragen zum Carsharing-Unfall
Muss ich bei einem Carsharing-Unfall immer die Polizei rufen?
Nicht jeder kleine Blechschaden wird polizeilich aufgenommen. Viele Carsharing-Anbieter verlangen die Meldung an die Polizei jedoch in ihren Vertragsbedingungen. Informieren Sie zuerst den Anbieter und folgen Sie seinen Anweisungen. Bei Verletzten, Fahrerflucht, Streit oder größerem Schaden sollte die Polizei verständigt werden.
Wer bezahlt den Schaden am Carsharing-Auto?
Das hängt von der Haftung und vom Vertrag ab. Bei Fremdverschulden reguliert grundsätzlich die Haftpflichtversicherung der Gegenseite. Bei selbst verursachtem Schaden sind Kaskoschutz, Selbstbeteiligung und mögliche Vertragsverstöße entscheidend.
Darf ich selbst einen Gutachter beauftragen?
Für das Carsharing-Fahrzeug entscheidet grundsätzlich der Eigentümer beziehungsweise Anbieter über die Begutachtung. Ist Ihr eigenes Fahrzeug durch ein Carsharing-Auto beschädigt worden, können Sie bei einem unverschuldeten, nicht bloß geringfügigen Schaden einen unabhängigen Sachverständigen wählen.