Was kostet ein Kfz-Gutachten – und wer bezahlt?
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihr Gutachten. Das Honorar wird nicht pauschal, sondern abhängig von der Schadenhöhe berechnet – ein größerer Schaden bedeutet höheren Aufwand.
Schadenhöhenabhängiges Honorar – was heißt das?
Das Grundhonorar eines Kfz-Sachverständigen orientiert sich an der Höhe des ermittelten Schadens (Reparaturkosten bzw. Wiederbeschaffungsaufwand). Dazu kommen Nebenkosten wie Fotos, Fahrt und Schreibkosten. Dieses Prinzip ist anerkannt und sorgt für eine faire, nachvollziehbare Abrechnung – ohne festen Pauschalpreis.
Wann zahlt die gegnerische Versicherung?
Bei einem unverschuldeten Unfall sind die Gutachterkosten Teil des Schadens und damit von der Haftpflicht der Gegenseite zu erstatten. Ausnahme: ein reiner Bagatellschaden – hier kann ein Kostenvoranschlag genügen.
Kasko- und Eigenschaden
Bei selbstverschuldeten Schäden oder Kaskofällen gelten die Bedingungen Ihrer eigenen Versicherung. Sprechen Sie uns an – wir sagen Ihnen vorab ehrlich, ob sich ein Vollgutachten lohnt.
Warum ein unabhängiges Gutachten sinnvoll ist
Ein unabhängiges, unparteiisches Gutachten erfasst auch merkantilen Minderwert, Nutzungsausfall und versteckte Schäden – Positionen, die ein Kostenvoranschlag der Werkstatt oft übersieht. So wird der Schaden vollständig und korrekt dokumentiert.
IM Gutachten – Ihr unabhängiger Kfz-Sachverständiger für Dortmund, Freiburg und deutschlandweit. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin.
Unser Honorar im Überblick
Unser Grundhonorar für Schadengutachten richtet sich nach der Schadenhöhe — Grundlage ist unsere Honorartabelle A für qualifizierte Schadenermittlung und Beweissicherung (Stand: Juni 2026). Alle Beträge netto zzgl. MwSt.
Die Schadenhöhe entspricht den Reparaturkosten ohne MwSt. zuzüglich merkantiler Wertminderung bzw. im wirtschaftlichen Totalschadenfall/Totalschadenfall dem Wiederbeschaffungswert inkl. MwSt.; über 100.000 € wird das Honorar extrapoliert.
Nebenkosten
- Fotokosten: 2,00 € je Lichtbild (Duplikat 0,50 €)
- Schreibkosten: 1,80 € je Seite (Duplikat 0,50 €)
- EDV-Kosten: 25,00 €
- Kommunikationspauschale: 15,00 €
- Fahrtkosten: 0,70 € je km
- Restwertermittlung: 16,00 €
- Lackschichtmessung: 50,00 € pauschal
- Fehlerspeicher auslesen: 85,00 €
- Zerlegungs- und Prüfarbeiten nach Zeitaufwand: 210,00 € je Stunde
Unfallanalytik und Unfallrekonstruktion
Unfallanalytische Leistungen (Unfallrekonstruktion, Plausibilitäts- und Kompatibilitätsanalysen) rechnen wir nach Zeitaufwand ab: 260,00 € je Stunde netto zzgl. der oben genannten Nebenkosten.
Wertgutachten
Das Honorar für ein Wertgutachten richtet sich nach dem ermittelten Fahrzeugwert:
| Fahrzeugwert | Honorar (netto) | inkl. MwSt. |
|---|---|---|
| bis 10.000 € | 299 € | 355,81 € |
| 10.001 – 25.000 € | 449 € | 534,31 € |
| 25.001 – 50.000 € | 699 € | 831,81 € |
| 50.001 – 90.000 € | 999 € | 1.188,81 € |
Bei Fahrzeugen über 90.000 € sowie bei Sonderfahrzeugen vereinbaren wir das Honorar individuell nach Absprache.
Wann zahlt die Versicherung — und wann nicht?
- Unverschuldeter Unfall (Haftpflichtschaden): Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Gutachterkosten in voller Höhe als Teil Ihres Schadens. Für Sie entstehen keine Kosten.
- Teilschuld: Die Gutachterkosten werden entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt.
- Bagatellschaden (unter ca. 1.000 €): Versicherungen akzeptieren hier meist nur einen Kostenvoranschlag — wir sagen Ihnen vorab ehrlich, ob sich ein Gutachten lohnt.
- Kaskoschaden (selbst verschuldet, Hagel, Wild etc.): Die eigene Kaskoversicherung zahlt ein Gutachten nur, wenn sie es selbst beauftragt oder der Vertrag es vorsieht — am besten vorher anfragen.
- Eigener Auftrag ohne Versicherungsfall (z. B. Wertgutachten oder Beweissicherung beim Gebrauchtwagenkauf): Das Honorar tragen Sie als Auftraggeber.
Fragen zum Honorar? Kontaktieren Sie uns — wir klären vorab transparent, wer die Kosten trägt.