Was kostet ein Kfz-Gutachten – und wer bezahlt?
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihr Gutachten. Das Honorar wird nicht pauschal, sondern abhängig von der Schadenhöhe berechnet – ein größerer Schaden bedeutet höheren Aufwand.
Schadenhöhenabhängiges Honorar – was heißt das?
Das Grundhonorar eines Kfz-Sachverständigen orientiert sich an der Höhe des ermittelten Schadens (Reparaturkosten bzw. Wiederbeschaffungsaufwand). Dazu kommen Nebenkosten wie Fotos, Fahrt und Schreibkosten. Dieses Prinzip ist anerkannt und sorgt für eine faire, nachvollziehbare Abrechnung – ohne festen Pauschalpreis.
Wann zahlt die gegnerische Versicherung?
Bei einem unverschuldeten Unfall sind die Gutachterkosten Teil des Schadens und damit von der Haftpflicht der Gegenseite zu erstatten. Ausnahme: ein reiner Bagatellschaden – hier kann ein Kostenvoranschlag genügen.
Kasko- und Eigenschaden
Bei selbstverschuldeten Schäden oder Kaskofällen gelten die Bedingungen Ihrer eigenen Versicherung. Sprechen Sie uns an – wir sagen Ihnen vorab ehrlich, ob sich ein Vollgutachten lohnt.
Warum ein unabhängiges Gutachten sinnvoll ist
Ein unabhängiges, unparteiisches Gutachten erfasst auch merkantilen Minderwert, Nutzungsausfall und versteckte Schäden – Positionen, die ein Kostenvoranschlag der Werkstatt oft übersieht. So wird der Schaden vollständig und korrekt dokumentiert.
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