Haftpflicht- und Schadensgutachten in Freiburg
Kurz gesagt: Wer in Freiburg unverschuldet in einen Unfall gerät, darf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen selbst beauftragen. Das Haftpflichtgutachten, auch Schadensgutachten genannt, hält fest, was am Fahrzeug beschädigt ist, was die Reparatur kostet und welche weiteren Schadenpositionen entstehen. Die Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung; die Höhe richtet sich nach der Schadenhöhe.
Was ein Haftpflichtgutachten ist
Ein Haftpflichtgutachten wird erstellt, wenn ein anderer den Schaden verursacht hat und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert. Es ist die technische Grundlage der Schadenregulierung: Der Sachverständige stellt den Schaden fest, ordnet ihn dem Unfall zu und bewertet ihn. Ob Sie anschließend reparieren lassen oder auf Gutachtenbasis abrechnen, entscheiden Sie. Das Gutachten liefert die Zahlen für beide Wege.
Haben Sie den Unfall selbst verursacht oder geht es um Hagel, Sturm, Wild oder Marder, reguliert, sofern versichert, Ihre eigene Kaskoversicherung. Dafür gibt es das Kaskogutachten in Freiburg.
Was wir im Schadensgutachten feststellen
- Fotodokumentation aller beschädigten Bauteile, einschließlich der Prüfung auf verdeckte Schäden
- Reparaturweg nach Herstellervorgaben und Kalkulation der Reparaturkosten mit DAT oder Audatex
- Merkantile Wertminderung, wenn das Fahrzeug trotz Reparatur am Markt weniger wert ist
- Wiederbeschaffungswert und Restwert, wenn sich eine Reparatur nicht lohnt (wirtschaftlicher Totalschaden)
- Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer als Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen
- Abgrenzung zu Vor- und Altschäden
Typische Unfallsituationen in Freiburg
Zu den typischen Situationen im Freiburger Verkehr gehören Auffahrunfälle im stockenden Verkehr auf der B31 entlang der Dreisam und an den Anschlussstellen zur A5. In der Altstadt, im Stühlinger und in der Wiehre kommt es in engen Straßen und Parkhäusern zu Park- und Rangierschäden. Dazu kommen Unfälle mit Radfahrern und im Bereich der Straßenbahngleise.
Durch die Lage im Dreiländereck ist der Unfallgegner manchmal in Frankreich oder der Schweiz zugelassen. Was dann gilt, steht in unserem Ratgeber zum Unfall mit ausländischem Unfallgegner.
So läuft die Begutachtung ab
- Sie rufen uns unter 0761 69651891 an oder schreiben uns über das Kontaktformular. Den Termin stimmen wir kurzfristig mit Ihnen ab.
- Wir besichtigen Ihr Fahrzeug dort, wo es steht: zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt, in Freiburg und im Breisgau. Nach Terminvereinbarung auch in unserem Büro in der Markgrafenstraße 49A.
- Wir kalkulieren und bewerten den Schaden und erstellen das Gutachten.
- Sie oder Ihr Rechtsanwalt reichen das Gutachten bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein.
Wer zahlt das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten des Sachverständigengutachtens zum Schaden, den die gegnerische Haftpflichtversicherung zu ersetzen hat. Sie treten nicht in Vorkasse; das Honorar richtet sich nach der Schadenhöhe. Bei sehr kleinen Schäden (Bagatellschäden) kann ein Kostenvoranschlag genügen. Ob ein Gutachten angebracht ist, besprechen wir am Telefon. Trifft Sie eine Mitschuld, erstattet die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten in der Regel nur anteilig, entsprechend ihrer Haftungsquote. Mehr dazu: Was kostet ein Kfz-Gutachten?
Freie Wahl des Gutachters
Nach einem unverschuldeten Unfall entscheiden Sie, welcher Sachverständige Ihr Fahrzeug begutachtet. Bietet die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter an, müssen Sie das nicht annehmen; dieser arbeitet im Auftrag der Versicherung. Mehr dazu: Freie Wahl des Gutachters.
Ihr Sachverständiger ist Irfan Mulic, Kfz-Technikermeister und nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch IQ-ZERT (DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle) personenzertifizierter Kfz-Sachverständiger. Er erstellt das Gutachten unabhängig, unparteiisch und nachvollziehbar.
Häufige Fragen zum Schadensgutachten in Freiburg
Ich hatte einen Unfall in Freiburg – brauche ich einen Kfz-Gutachter?
Wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben und der Schaden über einen Bagatellschaden hinausgeht, ist ein unabhängiges Gutachten die übliche Grundlage der Regulierung. Bei sehr kleinen Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag. Am Telefon sagen wir Ihnen, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Kommen Sie auch ins Umland?
Ja. Von Freiburg aus fahren wir zu Ihnen, zum Beispiel nach Emmendingen, Waldkirch, Kirchzarten, Bad Krozingen oder Herbolzheim.
Darf ich mein Auto schon reparieren lassen?
Lassen Sie den Schaden zuerst begutachten. Nach der Reparatur lässt sich der ursprüngliche Schaden nur noch eingeschränkt nachweisen.
Was passiert, wenn die Versicherung das Gutachten prüfen lässt?
Lässt die Versicherung das Gutachten prüfen und kürzt Positionen, nehmen wir dazu sachverständig Stellung. Unsere Überprüfung ist ergebnisoffen: Sie kann eine Kürzung widerlegen oder bestätigen. Mehr dazu: Prüfbericht der Versicherung.
IM Gutachten Freiburg · Markgrafenstraße 49A, 79115 Freiburg · Telefon 0761 69651891 Bürozeiten: Mo–Fr 9–18 Uhr · Begutachtung vor Ort nach Terminvereinbarung → Zur Übersicht Kfz-Gutachter Freiburg
