Kfz-Gutachten Kosten – wer zahlt den Gutachter nach dem Unfall?

Kurz gesagt: Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Gutachtens. Sie wählen den Sachverständigen selbst und treten in der Regel nicht in Vorkasse. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Schadenhöhe.

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Wer zahlt das Kfz-Gutachten?

Wer die Kosten trägt, hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat:

  • Unverschuldeter Unfall: Die Kosten des Gutachtens gehören zum Schaden. Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung muss sie ersetzen – ebenso wie Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall.
  • Teilschuld: Trifft Sie eine Mithaftung, werden die Gutachterkosten in der Regel entsprechend der Haftungsquote erstattet. Wir klären das vorab mit Ihnen.
  • Kaskoschaden: Bei Hagel, Sturm, Wildunfall, Marderbiss oder Vandalismus reguliert Ihre eigene Versicherung. Ob und in welchem Umfang sie die Gutachterkosten übernimmt, richtet sich nach Ihrer Police. Mehr dazu: Kaskogutachten Dortmund · Kaskogutachten Freiburg.
  • Selbst verschuldeter Unfall ohne Kasko: Dann tragen Sie die Kosten selbst – ein Gutachten lohnt sich hier vor allem zur Wertermittlung.

Wovon hängen die Kosten eines Kfz-Gutachtens ab?

Das Honorar eines Kfz-Sachverständigen richtet sich nach der Schadenhöhe. Je umfangreicher der Schaden, desto aufwendiger sind Kalkulation, Bewertung und Dokumentation. Hinzu kommen übliche Nebenkosten wie Fotos, Fahrtkosten und Schreibkosten. Bei einem unverschuldeten Unfall ersetzt die gegnerische Versicherung diese Kosten als Teil Ihres Schadens.

Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachter?

Ab der sogenannten Bagatellgrenze – in der Größenordnung ab etwa 750 € Schadenhöhe – haben Sie nach einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf ein eigenes Schadengutachten. Bei sehr kleinen Schäden genügt häufig ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Ob ein Schaden über dieser Grenze liegt, ist für Laien oft schwer zu erkennen: Verdeckte Schäden an Trägern, Sensoren oder Halterungen bleiben ohne Fachprüfung leicht unentdeckt. Im Zweifel rufen Sie uns an – wir sagen Ihnen offen, ob sich ein Gutachten lohnt.

Gutachten oder Kostenvoranschlag – was ist besser?

Ein Kostenvoranschlag nennt nur die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert den Schaden dagegen vollständig und beweissicher und ermittelt zusätzlich:

Diese Positionen fehlen im Kostenvoranschlag – und damit auch in Ihrer Abrechnung.

Darf ich den Gutachter selbst wählen?

Ja. Als Geschädigter wählen Sie den Sachverständigen frei. Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren. Ein unabhängiger, unparteiischer Sachverständiger bewertet den Schaden neutral und objektiv – unabhängig davon, wer am Ende zahlt. Mehr dazu: Freie Wahl des Gutachters.

Was passiert, wenn die Versicherung das Gutachten kürzt?

Versicherungen lassen Gutachten häufig von Prüfdienstleistern auswerten und kürzen anschließend einzelne Positionen. Erhalten Sie einen solchen Prüfbericht, prüfen wir ihn fachlich und nehmen sachverständig Stellung – IM Gutachten übernimmt das. Mehr dazu: Versicherung kürzt nach Prüfbericht – was tun?

Kfz-Gutachten in Dortmund und Freiburg

IM Gutachten ist ein unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro mit zwei Standorten:

Ihr Sachverständiger Irfan Mulic ist nach DIN EN ISO 17024 zertifizierter Kfz-Sachverständiger (IQ-Zert, DAkkS-akkreditiert).

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Häufige Fragen zu den Kosten eines Kfz-Gutachtens

Muss ich das Gutachten vorher bezahlen? Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel nicht. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung; Sie treten nicht in Vorkasse.

Wer muss den Kfz-Gutachter bezahlen? Der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung. Im Kaskofall richtet sich die Kostenübernahme nach Ihrem Versicherungsvertrag.

Was kostet ein Kfz-Gutachten nach einem Unfall? Das Honorar richtet sich nach der Schadenhöhe. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.

Zahlt die Versicherung auch, wenn ich den Gutachter selbst beauftrage? Ja. Sie haben das Recht auf einen Sachverständigen Ihrer Wahl. Die gegnerische Versicherung muss die Kosten auch dann ersetzen.

Lohnt sich ein Gutachten bei einem kleinen Schaden? Unterhalb der Bagatellgrenze genügt oft ein Kostenvoranschlag. Ob Ihr Schaden darüber liegt, klären wir gern vorab am Telefon.